Handelt der Bürgermeister rechtswidrig?
Bei der Stadtratssitzung am 19.12022 gab Bürgermeister Antwerpen eine Stellungnahme ab die sich deutlich gegen die Spaziergänge richtete, die die unverhältnismäßigen Einschränkungen im Zuge von Corona kritisieren.
Mit seiner Rede hat der die Neutralitätspflicht, die er als Amtsperson einzuhalten hat, verletzt.
Herr Bürgermeister Antwerpen befürwortet die Initiative in Neuötting, die sich gegen die Mahnwachen und sogenannten „Spaziergänge“ wendet, da diese von Rechten unterwandert würden und in ihrem Rahmen bewusst Unwahrheiten verbreitet und Ängste geschürt werden.
Antwerpen kritisierte konkret, dass bei den Umzügen die Versammlungsfreiheit ausgenutzt werde, um das politische System in Deutschland als Diktatur zu diskreditieren.
Es gelte, sich von den Rechten zu distanzieren. Wer das nicht tue mache sich mitschuldig.
Man fragt sich: mitschuldig an was?
Mit seinen Äußerungen schreckt Herr Bürgermeister Antwerpen Bürger ab, die womöglich an einer Demo oder einem Spaziergang teilnehmen würden. Er macht die Spaziergänge verächtlich und impliziert, dass sich diejenigen, die mitmachen „schuldig“ machen. Das assoziiert, dass diese Spaziergänge irgendwas Schlimmes seien.
Das aber ist rechtswidrig, wie der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung schreibt:
„Betreffen die Äußerungen keine politischen Parteien, sondern andere Gruppen oder Personen, können deren Grundrechte der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit Grenzen setzen. Bei politischen Äußerungen kommen insbesondere die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) und die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) in Betracht. Hier kommt es zu mittelbar-faktischen Grundrechtseingriffen, wenn das staatliche Informationshandeln das grundrechtlich geschützte Verhalten hinreichend gewichtig oder final beeinträchtigt. Das kann etwa der Fall sein, wenn Bürger durch den Aufruf eines Hoheitsträgers von der Teilnahme an einer Versammlung abgeschreckt werden.“
Ein Bürgermeister darf nicht auf den politischen Meinungsbildungsprozess der Bürger Einfluss nehmen!
Aus dem Demokratieprinzip folgt nämlich, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern dürfe. Ebenso seien ihm Äußerungen nicht gestattet, die die Ebene des rationalen Diskurses verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen.
Das BVerwG hat deshalb klargestellt, dass Bürgermeister und andere Funktionsträger der (kommunalen) Verwaltung in Wahrnehmung ihrer amtlichen Position bei politischen Themen zu strenger Sachlichkeit verpflichtet sind. Auch wenn kein Wahlkampf herrscht und keine politische Partei betroffen ist, dürfen sie in den politischen Meinungsbildungsprozess nur mittels sachlicher Argumente eingreifen.
Ich frage den Bürgermeister:
Welche verfälschten und trügerischen Inhalte haben Sie bei den Spaziergängern zwischen Neuötting und Altötting erkannt?
Welche Unwahrheiten wurden dort verbreitet und welche Ängste wurden bewusst geschürt?
Bitte das auch zu begründen.
Wie belegen Sie die Unterwanderung durch „Rechts“? Wen meinen Sie damit konkret?
Im Übrigen: bei Demos von Friday-For-Future u.ä. werden nachweislich massenhaft verfälschte und trügerische Inhalte verbreitet und Ängste geschürt. Und diese Demos sind nicht nur von „Linken“ unterwandert, sondern von ihnen sogar meist organisiert oder mitgetragen.