Anmerkungen

Anmerkungen und Änderungswünsche zur „Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Altötting Wahlperiode 2020 – 2026“ sowie zur „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“.

Zur Geschäftsordnung

  • 5 (1) Eine Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder haben.

Die Anzahl der Personen, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen können, ist vor 6 Jahren von 2 auf 3 Personen hochgesetzt worden. Dazu bestand keinerlei Notwendigkeit. Denn die 2-Personen Regelung hatte sich bewährt. Keine der bisherigen Fraktionen würde durch die Beibehaltung der 2- Personen Regelung einen Nachteil erfahren. Die SPD war viele Jahre mit 2 Räten im Stadtrat -und wurde als Fraktion geführt!

Vorschlag der AfD: die Fraktionsstärke soll mit 2 Stadträten erreicht werden.

  • 6 (1) Die Sitze werden nach den d’Hondt-Verfahren verteilt.

Die Auszählung der Ausschußsitze kann nach drei Verfahren erfolgen.

Da diese unterschiedlichen Verfahren zu unterschiedlicher Zusammensetzung der Ausschüsse führen können, ist hier Streit vorgeplant. Das sollte durch eine klare Regelung vermieden werden. Da das Verfahren nach d’Hond bei der Auszählung der Stadtratssitze nicht mehr angewandt werden darf, da es kleine Parteien benachteiligt, sollte dieses Verfahren auch bei der Auszählung der Ausschusssitze nicht zur Anwendung kommen.

Das Verfahren nach Sainte-Lague/Schepers ist ziemlich unbekannt.

Deshalb schlagen wir vor, das Verfahren nach Hare-Niemayer, nach dem ja auch schon die Zusammensetzung des Stadtrates berechnet wurde, anzuwenden.

Auch im Bayerischen Landtag sowie im Kreistag wird das Verfahren nach Hare Niemeyer angewendet.

Von den drei möglichen Auszählverfahren wäre bei zwei davon die Verteilung in den 8-er Ausschüssen wie folgt.

CSU:3, FW: 2, SPD 1, Liste 1, AFD 1

Nimmt man aber das vorgeschlagene Verfahren nach d’Hondt würde die Zusammensetzung der Ausschüsse so aussehen:

CSU:4, FW: 2, SPD 1, Liste 1,

Dadurch hätte die CSU 50% der Ausschusssitze- bei einem Stimmenanteil bei der Wahl von 43%!

Das wären fast 7% zu viel- genau das was man der AfD (6,8%) durch das d’Hondt-Verfahren wegnimmt. Fair sieht anders aus.

Zudem ist auch der Bürgermeister in den Ausschüssen wahlberechtigt. Auch wenn der Bürgermeister neutral ist, so ist er dennoch CSU-Mitglied. Das bedeutet, dass die CSU 5 der 9 Stimmen im 8er Ausschuss hat – und somit quasi die absolute Mehrheit.

Absolute Mehrheiten sind nicht zielführend und sollten vermeiden werden

Der Bundeswahlleiter: https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/d/d-hondtsche-sitzverteilung.html

Die Sitzverteilung nach d’Hondt kann bei starken Größenunterschieden der Anteile der Parteien zu größeren Abweichungen von der Verhältnismäßigkeit führen, wobei kleinere Parteien benachteiligt. Vor allem aus diesem Grund wurde das Verfahren nach d’Hondt bei den Wahlen zum 11. Deutschen Bundestag 1987 durch das Verfahren nach Hare/Niemeyer abgelöst. Seit 2009 wird bei Bundestagswahlen und Europawahlen das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers verwendet.

https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-den-ausschuessen/innenausschuss-sitzzuteilungsverfahren-beschaeftigt-experten/

Mittwoch, 18. Oktober 2017

Bei einer Anhörung im Innenausschuss haben zahlreiche Experten empfohlen, bei der Sitzverteilung in Kreis- und Bezirkstagen sowie Stadt- und Gemeinderäten nach Kommunalwahlen nicht zum umstrittenen Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zurückzukehren. Das Verfahren nach d'Hondt bevorzugt große Parteien und führt häufig dazu, dass kleineren Gruppierungen ein Sitz in den Gremien versperrt bleibt, betonten Mathematik- wie Rechtsprofessoren unisono.

Die AfD schlägt das Auszählverfahren nach Hare Niemeyer vor!

  • 8 Ausschüsse allgemein.

Die selbständige Entscheidungsbefugnis des Planungs- und Umwelt-Ausschusses sowie des Hauptausschusses soll von einem Betrag von 50 000 € auf einen Betrag von 100 000€ verdoppelt werden.

Die AfD lehnt das ab, solange die CSU in den Ausschüssen dominiert und solange 2 der in den Rat gewählten Parteien in keinem einzigen Ausschuss vertreten sin

  • 8 Forums-Ausschuss.

Eine finanzielle Obergrenze ist im Forums- Ausschuss nicht festgelegt!

Auch der Forums-Ausschuss besteht bei Anwendung des d’Hondt Verfahren zu 50% aus CSU-Mitgliedern. Da es keine finanzielle Obergrenze gibt ist der Rest-Stadtrat, was die Finanzen des Forums angeht, quasi entmachtet.

Vorschlag: Festlegung einer finanziellen Obergrenze für Entscheidungen des Forums-Ausschusses.

Zur „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“.

  • 3 b) Stadtratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten wie bisher eine jährliche Pauschalentschädigung von 100 €.

Anmerkung:

Dadurch werden fraktionslose Mitglieder benachteiligt.

Das ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BverwG 8 C 22.11 /OVG 4 A 442/09) vom 5.7.12, womöglich nicht rechtens.

Denn „die Gewährung von Finanzmitteln an Fraktionen darf nicht dazu führen, dass die in diesen Fraktionen zusammengeschlossenen Mandatsträger bei der Wahrnehmung ihres Mandates gegenüber fraktionslosen Mandatsträgern ungleich bevorzugt werden“.

Ein gewisser Kostenbedarf besteht unabhängig von der Fraktionsstärke bzw. einer Fraktion. Fraktionslose Stadträte müssen sich ebenso auf die Sitzungen vorbereiten. Da sie dabei mit niemanden diskutieren oder sich austauschen können, müssen sie sich alles selbst erarbeiten und müssen dafür weit mehr Zeit aufwenden als Stadträte der großen Fraktionen, die auch noch eine Arbeitsteilung vornehmen können.

Dennoch werden fraktionslose Stadträte benachteiligt.

Da der AfD durch die Anwendung des d‘Hondt Verfahren die Fraktionsstärke blockiert wird, entgehen der AfD die pauschale Aufwandsentschädigung, die jede Fraktion erhält sowie auch der Betrag für den Fraktionssprecher. Die AfD, und jede andere kleinere Partei, wird dadurch klar benachteiligt. Denn, während die Liste oder die SPD, (je mit 3 Räten vertreten) eine Aufwandsentschädigung von jährlich 1150 € erhalten, erhält die AfD (2 Räte) gerade mal 200€ in Summe. Obwohl genau dieselbe Arbeit zu leisten ist! Das ist eine klare Benachteiligung!

Die AfD schlägt folgende Änderung vor:

Sockelbetrag für alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen von 200 Euro. Zudem weitere 100 € pro Rat (d.h. für die CSU 1200€, FW 700€, Liste und SPD je 500 €, AfD 400€ und ÖDP 300€). Das wäre eine faire, dem Wählervotum annähernd entsprechend, gerechte Verteilung.

Zudem sollen die Sprecher von Parteien, die keine Fraktionsstärke erlangen, einen Pauschalbetrag von 100 € erhalten.