Beleidigung und Bestechung

Der Wahlkampf hat noch gar nicht richtig begonnen; dennoch wirft man bereits mit Schmutz und tätigt strafrechtliche Aussagen.

Die SPD und ‚Die Liste‘, beide nicht der politischen Mitte zuzuordnen, scheinen jegliches Maß verloren zu haben.

SPD-Bürgermeisterkandidat Marco Kessler kündigt schon mal an, den Wählerwillen zu ignorieren! Er will mit einer Gruppierung am rechten Rand nicht zusammenarbeiten.

Und, wie stellt sich Herr Keßler das Ausgrenzen der von den Bürgern gewählten Stadträten vor? Deren Anträge nicht zu bearbeiten und deren Fragen nicht zu beantworten. Ideen und Vorschläge der AfD pauschal wegschieben? Wird er Abstimmungsergebnisse, die mit Stimmen der AfD eine Mehrheit fanden, anerkennen? Oder wie soll seine Weigerung einer „Zusammenarbeit“ denn in der Praxis aussehen?   Vielleicht hat er ja nicht verstanden, dass es in der Kommunalpolitik keine Koalitionen gibt sondern dass jedes Thema eine Mehrheit im Rat finden muss.

Also nur heiße Luft die Herr Keßler da von sich gibt, mit dem Ziel, politische Konkurrenz schlecht zu machen.

Noch schlimmer sein Parteikollege, der Fraktionsvorsitzende Hubert Rothmayer.

Bei einer öffentlichen Versammlung bezeichnete er die AfD als ‚Grattlerpartei‘.

Das ist natürlich eine strafrechtlich relevante Aussage, eine klare Beleidigung.

Diese Aussagen lassen tief in den Charakter und das demokratische Verständnis der örtlichen SPD im Allgemeinen und der Herren Keßler und Rothmayer im Besonderen blicken.

Auch anderweitig schert sich die Altöttinger SPD nicht immer allzu sehr um die Gesetze. Nein, ich rede nicht vom Wahlbetrug bei der Kommunalwahl 2008, der von einem SPD-Stadtrat begangen wurde. Ich rede von diversen Vorfällen im Stadtrat. Als der Stadtrat vor nicht allzu langer Zeit eine Tempo 30-Beschränkung in der Konventstraße beschloss, lies die Regierung wissen, dass das aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen gar nicht möglich sei. Deshalb informierte Bürgermeister Hofauer, dass wir den Beschluss zurücknehmen müssen. Müssen !

Da wir allesamt einen Eid geschworen haben, die Gesetze zu achten, nahmen alle Stadträte den Beschluss zurück- bis auf die der SPD. Diese waren der Ansicht, dass Gesetze für sie nicht gelten und dass ausschließlich der Stadtrat zu sagen habe was man darf und was nicht. Eid hin oder her.

Aber selbst das ist noch steigerungsfähig!

Jahrelang hat die SPD fleißig und geschlossen eine Vergabe von kommunalen Geldern an Projekte in der ganzen Welt mitgetragen. Dieser sog. Hilfsfonds ist allerdings rechtswidrig, weil eine Kommune ihr Geld nur für kommunale Angelegenheiten ausgeben darf. Selbst nach meinem entsprechenden Hinweis hin machte man, mit den Stimmen der SPD weiter, bis dann der Hilfsfonds letztendlich doch eingestellt wurde.

Die SPD hat auch geschlossen für die Änderung der Geschäftsordnung gestimmt, die die Stadträte kleinerer Parteien den Zugang zu den Ausschüssen verwehrte. Viele Jahre profitierte die SPD davon, dass man ab zwei Stadträten eine Fraktion bilden kann, als sie aber dann plötzlich 4 Räte hatte, stimmt man dafür, dass die Fraktionsstärke von 2 auf 3 hochgesetzt wurde. Das was man selber in Anspruch genommen hatte wurde also anderen verwehrt.

Das also sind die Leute, die uns eine Grattlerpartei nennen.

 

Kommen wir zur ‚Liste‘, namentlich zum Bürgermeisterkandidaten Marcel Seehuber. Der verspricht monatliches Freibier für alle, finanziert vom Bürgermeisterlohn!

Das ist offene Wählerbestechung!

Strafgesetzbuch §108b

  • Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zudem kann das Wahlrecht entzogen werden.

Aber in der Presse wird er hofiert, weil er frischen Wind reinbringt?

 

Strafrechtliche Versprechen und Beleidigungen!

Redet man nicht immer von einem fairen Wahlkampf?