Der Kapellplatz wird zum Showplatz
Erinnern Sie sich noch an den Christkindlmarkt vor ein paar Jahren als in der sog. „Mariazeller-Hütte“ so richtig Stimmung aufkam? Besinnliche, christliche Weihnachtsstimmung hatte da am Christkindlmarkt glatt Hausverbot. Da war eher „halli-galli“ angesagt. Das einzig „geistliche“ waren da die massenhaft gereichten alkoholischen Getränke.
Ich habe das im Stadtrat kritisiert und mir die üblichen „Watschn“ abgeholt. Macht aber nichts. Offenbar haben sich auch andere beschwert. Jedenfalls habe ich diese Party-Hütte seitdem am Christkindlmarkt nicht mehr gesehen.
Im Jahr 2014 fand die sog. „Presse-Meile“ statt, ein Lauf, organisiert von der regionalen Tageszeitung. Die Streckenführung umrundete die Gnadenkapelle. Man lief also nicht nur daran vorbei, man umrundete sie. Pilger wurden ausgesperrt denn diese konnten während des Laufes ja nicht zur Gnadenkapelle. Mußte eine komplette Umrundung sein?
Auch das habe ich kritisiert.
Im Sommer 2015, also genau am 26.6. fand am Kapellplatz erstmals ein Konzert statt (MAX RAABE & PALAST ORCHESTER ) Damit wurde der Kapellplatz endgültig zur Showbühne in Altötting. Denn hier wurde quasi ein Tabu gebrochen. Denn erstmals war es abgesperrt und nicht für jeden erlebbar. Denn man musst Eintritt zahlen. 46 Euro auf den billigsten Plätzen.
Eine rein kommerzielle Veranstaltung, abgesperrt, von Dritten organisiert.
Das auf dem Kapellplatz.
Der Damm ist gebrochen.
Eigentlich gibt es eine Kapellplatzverordnung.
Lesen wir mal darin.
1 Inhalt der Verordnung
Der Kapellplatz sowie die unmittelbar angrenzenden Plätze sind das Zentrum der Altöttinger Marienwallfahrt und dienen daher in besonderem Maße der Religionsausübung. Diese Plätze werden von Pilgern und von Altöttinger Bürgern verstärkt aufgesucht und sind dadurch auch repräsentativ für Altötting.
3 Störung der Religionsausübung
Geräuschvolle öffentliche und nichtöffentliche Vergnügungen im Freien und in nicht geschlossenen Räumen sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten sind in dem in § 2 abgegrenzten Bereich verboten, wenn dadurch andere bei der Religionsausübung gestört werden
Die Regelungen nach Absatz 1 gelten nicht für religiöse Veranstaltungen und für Veranstaltungen die von der Stadt Altötting festgesetzt bzw. genehmigt werden.
Für Veranstaltungen, deren Durchführung im besonderen öffentlichen Interesse liegen, können auf Antrag durch die Stadt Altötting Ausnahmen bewilligt werden.
Der Kapellplatz genießt zwar besonderen Schutz. Dieser wird aber außer Kraft gesetzt durch Veranstaltungen, die von der Stadt genehmigt werden. Auch wenn andere da gehörig Geld verdienen. Dann müssen die Pilger eben zurückstehen.
In welchem öffentlichen Interesse ist das?
Seitdem gibt es jedes Jahr ein entsprechendes Konzert auf dem Kapellplatz, der eigentlich ein Platz der Ruhe und Besinnung ist auf dem, aus gutem Grund, nicht mal ein Radio erlaubt ist.