Kreistag findet Stephan Mayers Verhalten für in Ordnung!

Es ist bekannt, dass die Bedrohung eines Journalisten der BUNTE durch Stephan Mayer („Ich werde sie vernichten. Ich werde sie ausfindig machen, ich verfolge Sie bis ans Ende Ihres Lebens…“) kein einmaliger Ausrutscher war. Ähnliche Methoden hat er schon bei früheren Vorfällen angewendet. Die AfD im Kreistag hat eine umfangreiche Zusammenstellung darüber vorgelegt, darunter mehrere Bedrohungen von Pressevertretern.

Das war dann sogar der CSU zu viel so dass Stephan Mayer seinen Posten als CSU- Generalsekretär verlor. Sogar in der lokalen CSU gab es Stimmen, die den Rücktritt Mayers als CSU-Kreisvorsitzender forderten.

Deshalb hat die AfD im Kreistag folgenden Antrag gestellt:

1) Der Kreistag stellt fest, dass das Mitglied im Kreistag, Stephan Mayer (MdB) bereits mehrfach damit auffiel, ihn missliebige Menschen mit deren „Vernichtung“ bedroht zu haben.

2) Der Kreistag verurteilt die offenbar mehrfach erfolgten Eingriffe des Mitglieds im Kreistag, Stephan Mayer (MdB) in Artikel 5 Satz 2 Grundgesetz, der die Pressefreiheit sicherstellt.

3) Der Kreistag legt dem Mitglied Stephan Mayer (MdB) nahe, nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 das Amt als Mitglied im Kreistag niederzulegen.

Der Kreistag weigerte sich aber- gegen die drei Stimmen der AfD- auch nur irgendein Wort der Kritik am Verhalten von Stephan Mayer zu äußern!

Der Kreistag weigerte sich festzustellen, dass Stephan Mayer bereits mehrfach mit Bedrohungen gegenüber Journalisten auffiel und weigert sich festzustellen, dass Mayer mehrfach versucht hat, in die Pressefreiheit einzugreifen.

Man findet also das Verhalten Mayers in Ordnung!

Kritik daran NULL!

Pikant: die ‚Grünen‘ waren eigentlich dafür, dass Stephan Mayer gerügt wird und zurücktreten solle. Man habe aber allen Ernstes dagegen gestimmt, weil der Antrag von der AfD kam.

Kommentar überflüssig!